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Schlichter
Zur Streitschlichtung
nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz sind grundsätzlich
alle
Bayerischen Notare und Rechtsanwälte,
die von der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Gütestelle
zugelassen wurden.
Die beiden in der Kanzlei
Obermeier & Laymann tätigen Rechtsanwälte, Stefan
Obermeier und Markus
Laymann wurden ebenfalls als Gütestelle nach Art. 5 II
1 BaySchlG zugelassen und stehen Ihnen zur Streitschlichtung gerne
zur Verfügung.
Die Kontaktaufnahme
für weitere Auskünfte kann per E-Mail erfolgen.
Zur Anrufung der Schlichtungsstelle
können Sie die Formularmuster benutzen,
die wir Ihnen hier online zum Download
zur Verfügung stellen.
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