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Schlichter

Zur Streitschlichtung nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz sind grundsätzlich alle Bayerischen Notare und Rechtsanwälte, die von der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Gütestelle zugelassen wurden.

Die beiden in der Kanzlei Obermeier & Laymann tätigen Rechtsanwälte, Stefan Obermeier und Markus Laymann wurden ebenfalls als Gütestelle nach Art. 5 II 1 BaySchlG zugelassen und stehen Ihnen zur Streitschlichtung gerne zur Verfügung.

Die Kontaktaufnahme für weitere Auskünfte kann per E-Mail erfolgen.

Zur Anrufung der Schlichtungsstelle können Sie die Formularmuster benutzen, die wir Ihnen hier online zum Download zur Verfügung stellen.

 

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