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Herzlich willkommen!

Am 13. April dieses Jahres hat der Bayerische Landtag das neue Bayerische Schlichtungsgesetz verabschiedet. Aufgrund einer Übergangsfrist von 4 Monaten gilt ab dem 1.September in Bayern für eine Vielzahl von Streitigkeiten das Motte: "Erst zum Schlichter, dann zum Richter".
Wir möchten auf diesen Webseiten allen Rechtsuchenden und Interessierten, sowie natürlich auch unseren Anwaltskollegen Informationen über das neue Gesetz und die Durchführung einer Schlichtung geben.

Im Einzelnen finden Sie hier:

FAQ
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Schlichtungsgesetz und Schlichtung
Infobörse
Weitergehende Infos zum Thema, mit einer Linkliste und einem Anwaltsforum
Schlichter
Adressen geeigneter Schlichter sowie Links zu Institutionen, die Adresslisten von Schlichtern anbieten.
Kontakt
Eine Kontaktadresse für weitere Auskünfte sowie Formulare für die Beantragung der Schlichtung und Anrufung der Gütestelle.

 

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