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Herzlich
willkommen!
Am 13. April
dieses Jahres hat der Bayerische Landtag das neue Bayerische Schlichtungsgesetz
verabschiedet. Aufgrund einer Übergangsfrist von 4 Monaten
gilt ab dem 1.September in Bayern für eine Vielzahl von Streitigkeiten
das Motte: "Erst zum Schlichter, dann zum Richter".
Wir möchten auf diesen Webseiten allen Rechtsuchenden und Interessierten,
sowie natürlich auch unseren Anwaltskollegen Informationen
über das neue Gesetz und die Durchführung einer Schlichtung
geben.
Im Einzelnen
finden Sie hier:
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FAQ
Die
Antworten auf häufig gestellte Fragen
zum Thema Schlichtungsgesetz und Schlichtung |
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Infobörse
Weitergehende
Infos zum Thema, mit einer Linkliste und einem Anwaltsforum |
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Schlichter
Adressen
geeigneter Schlichter sowie Links zu Institutionen, die Adresslisten
von Schlichtern anbieten. |
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Kontakt
Eine Kontaktadresse für
weitere Auskünfte sowie Formulare
für die Beantragung der Schlichtung und Anrufung der Gütestelle. |
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