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vertreten natürlich auch gerne Ihre Interessen im Verwaltungsverfahren
oder in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren -
und dies deutschlandweit.
Sofern
Sie der Meinung sind, dass das BaföG-Amt von Ihnen ungerechtfertigter
Weise die Rückzahlung von erhaltenem BaföG fordert,
vertreten wir Sie gerne im im Widerspruchsverfahren
gegen den BaföG-Bescheid oder bei einem anschließenden
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Sofern
im Zusammenhang mit einer BaföG-Antragstellung ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren aufgenommen wurde, schützen wir
Ihre rechtlichen Interessen durch
- die
Beantragung von Akteneinsicht und die Abgabe von
Erklärungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.
- die
Einlegung eines Einspruchs gegen einen
Strafbefehl
- und
die Strafvertreidigung im Falle eines gegen
Sie geführten Strafverfahrens.
Unser
Tipp: Sobald Sie von einer Strafverfolgungsbehörde (Polizei
oder Staatsanwaltschaft) zu einer Stellungnahme aufgefordert
werden, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten
lassen.
Kosten
der Vertretung vor Gericht oder den Verwaltungsbehörden
Sofern wir Sie vor Gericht oder eine Behörde vertreten,
rechnen wir dies grundsätzlich nach den gesetzlichen
Gebühren ab. Die Gebühren im Verwaltungsverfahren
sind dabei streitwertabhängig, wobei der Streitwert durch
die Höhe des vermeintlichen Rückzahlungsanspruchs
definiert wird.
Im Strafverfahren
gibt es dagegen für die unterschiedlichen Verfahrensschritte
feste Gebührensätze. Gerne informieren wir Sie hierzu
auf Anfrage detailliert und natürlich erhalten Sie von
uns vor jedem gebührenpflichtigen Tätigwerden
von uns eine transparente Kostenauskunft,
so dass Sie dann bei unserer Rechnungstellung keine unangenehmen
Überraschungen erleben.
Sofern
sich eine Beratung, die auf Stundenbasis abgerechnet wurde
anschließend in ein Vertretungsmandat mündet, das
auf Gebührenbasis abgerechnet wird, werden wir das Beratungshonorar
natürlich auf die gesetzlichen Gebühren für
die Vertretung anrechnen, so dass Sie für die gleiche
Leistung nicht doppelt zahlen müssen.
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